21.6.2022 – Smalltown Snapshot

Gestern hatte ich noch Rechnungen geschrieben und weil ich manchmal gerne altmodisch bin, schreibe ich die auf ein Stück Papier und schicke sie in einem Briefumschlag auf die Reise zur Kundin.
Genau diese Briefumschläge hatte ich aber dummerweise nicht neugekauft, als ich vor ein paar Wochen den letzten aus der Schachtel nahm und so nahm die Geschichte ihren Lauf.

9:05 Uhr: Ich packte also die gefalteten Rechnungen sowie meinen Vorrat an 80er- und den an 5er-Marken ein und fuhr runter in den Supermarkt. Irgendwo hinten im Hirn waren dort Bilder von einem Gang mit Papier-Zeugs gespeichert – noch nie benutzt, aber bestimmt genau, was ich wollte. Parkplatz, Maske, Laden betreten, den Gang suchen, Geburtstagskarten, nein, Kommunionskarten, auch nein, Beileidskarten, nein, ups, Gang zu Ende. Echt nicht?, nochmal langsam drumrum, nochmal auf der anderen Seite geguckt, nee Staubsaugerbeutel auch nicht, Lego auch nicht. Hm.

9:10 Uhr: Parkplatz verlassen, den knappen Kilometer zum Innenstadt-Parkplatz gefahren, da ist doch die Papeterie. Parkapp auf, 15 Minuten Parken kaufen, rein in die Innenstadt. Ach guck, die Papeterie macht erst um zehn auf.

9:15 Uhr: Resigniert. Die Innenstadt verlassen, die drei Kilometer den Berg hoch gefahren. In dem einen Stadtteil war doch die Postfiliale jetzt doch wieder geöffnet. Ich lerne: Ja richtig, die Postfiliale ist prinzipiell wieder geöffnet, aber nachdem sie vorher ein Post- und ein Lottoschalter in einem kleinen Ladengeschäft war, wo man wenigstens noch ein paar artverwandte Dinge bekam, ist sie jetzt mit der neuen Besitzerin umgezogen in den türkischen Delikatess-Supermarkt (dass der sich noch hält?!) direkt daneben. Und jetzt nur noch ein Post- und Lotto-Schalter in der Ecke. Naja und sowieso nur von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Aber Köfte hätte ich bekommen.

9:22 Uhr: Vollkommen resigniert und raus auf die Ausfallstraße. Im Vorort gibt es eine Postfiliale mit dem Angebot was man so erwartet, Parkplätzen vor der Tür, freundlicher Bedienung, echten Öffnungszeiten und 4,9 Bewertungspunkten bei Google.

9:32 Uhr: Vor der Tür parken, Maske, Laden betreten, freundlich gegrüßt werden, Briefumschläge greifen, drei Worte belanglosen aber netten Schnack hin und her, zahlen, raus ins Auto, Rechnungen eintüten und bekleben, raus aus dem Auto, Briefe einwerfen, den Oberchecker aus dem Jugendtreff damals treffen, der mich nicht erkennt und in sein Toastbrothandy gerade Oberchecker-Sätze brüllt, lachen, den Oberchecker überlegen sehen, ob es schon spät genug ist, jemandem (mir) aufs Maul zu hauen, noch mehr lachend rein ins Auto und nach Hause.
5 Punkte, jederzeit gerne wieder.

9:48 Uhr: Zu Hause ankommen, mich fragen, warum ich nicht gleich in den Vorort gefahren bin und beschlossen, das alles heute zu verbloggen – weil Sie sich bestimmt alle fragen, warum man hier ein Auto braucht. Mit dem ÖPNV hätte das übrigens zwei Stunden gedauert.

Der Rest war Code-Flöz. (Schön da)

Satz des Tages:Feminismus wird man nicht los, in dem man ihn bekämpft, Feminismus wird man los, in dem man Sexismus bekämpft.

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5 Kommentare

  1. Tipp: Das nächste Mal einfach Briefumschläge und Briefmarken direkt bei der Post bestellen. So mache ich das immer und die Lieferung hat die Deutsche Post echt drauf. ;-)

  2. https://www.deutschepost.de/de/m/mobile-briefmarke.html

    Mit der DHL App kann man auch von zu Hause aus frankieren. „Mit Kuli frankieren.“ Was uns dann vielleicht um unterhaltsame Blogeinträge bringt. Aber Dir vielleicht nerviges, Zeit aufwändiges Herumkurven durch die Gegend erspart.

  3. Vielleicht doch mal überlegen, ob Rechnungen nicht einfacher als PDFs zu verschicken sind?
    Spart Zeit, Geld, Nerven und schont (danke für die Geschichte) die Umwelt. Und ich glaube der Empfänger freut sich auch nicht mehr über eine papierhafte Rechnung.

    1. Ich zitiere mal https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Betriebspruefung/PDF-Rechnungen-und-die-digitale-Signatur.html

      „… Die UStR 184a Abs. 1 sowie § 14 Abs. 1 UStG setzen bspw. eine formlose Zustimmung des Empfängers für den Versand digitaler Rechnungen voraus. Zu beachten ist dabei, dass ein Nachweis über die Echtheit und Unversehrtheit des Inhalts vorliegen muss, um eine Manipulation ausschließen zu können. Dies kann mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder über das EDI-Verfahren bestätigt werden (§ 14 Abs. 3 UStG). Auch diese Schritte müssen lt. § 145 AO in angemessener Zeit nachprüfbar sein und auf einem nicht wiederbeschreibbaren Datenträger erfasst werden. Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) müssen eingehalten werden.“
      … und ich bleibe vielleicht noch ein bisschen bei Papier :)

Kommentare sind geschlossen.

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